Technische Richtlinie Teil 5
Bestellung der Technischen Richtlinie Teil 5
Der Zeitraum der Anfangsvergütung für Strom aus Windenergie richtet sich u.a. nach dem Referenzertrag des eingesetzten Windenergieanlagentyps (WEA-Typ). Die Verfahren für die Berechnung, Anwendung und Organisation der Referenzerträge sind in der zur Zeit gültigen Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 5 "Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages, Revision 3" beschrieben. Diese Referenzertrags-Richtlinie gliedert sich in 6 Kapitel. Dabei sind die einzelnen Kapitel für unterschiedliche Windakteure relevant (im Folgenden sind die Adressaten der einzelnen Kapitel in Klammern dargestellt):
Kapitel 1:
Definitionen (Alle)
Begriffe, welche in der Richtlinie auftreten, werden
erläutert.
Kapitel 2:
Leistungskurve (Messinstitute)
Leistungskurven, welche zur Berechnung des Referenzertrages
verwendet werden, sind besonders zu behandeln. Hierzu werden
spezielle Filterkriterien definiert. Weiterhin wird ein Verfahren
zur Erstellung einer theoretischen Leistungskurve vorgestellt, falls
keine geeignete Leistungskurve vorliegt.
Kapitel 3:
Referenzertrag (Messinstitute)
Verfahren zur Berechnung des Referenzertrages. Die Eingangsgrößen
sind die Leistungskurve und die durch das EEG vorgegebene
Windgeschwindigkeitsverteilung.
Kapitel 4:
Zusätzlicher Zeitraum
der Anfangsvergütung bei Einzelanlagen (WEA-, Windpark- und
Netzbetreiber)
Verfahren zur Berechnung des Zeitraums der Anfangsvergütung für
genau eine WEA. Dabei wird unterschieden zwischen Neu- und
Altanlage.
Kapitel 5:
Zusätzlicher Zeitraum der Anfangsvergütung bei Windparks (Windpark-Betreiber,
Netzbetreiber)
Betrifft Windparks, bei denen der Windstrom aus mehreren WEA über
eine gemeinsame Messeinrichtung mit dem Netzbetreiber abgerechnet
wird. Unter anderem wird das Verfahren zur Berechnung der
Vergütungshöhe für den gemeinsam abgerechneten Windstrom
präsentiert.
Kapitel 6: Organisation der Referenzerträge (Alle)
Die Hersteller reichen die
Referenzerträge bei der FGW ein. FGW veröffentlicht die
Referenzerträge im Internet und gibt
Referenzzertifikate an die WEA-Betreiber heraus.